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Mehr Tempo im Vergaberecht ja, zusätzliche Belastungen nein
30.04.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Der Bundestag hat den Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung zusätzlicher, verpflichtender Klimaanforderungen für die öffentliche Beschaffung bis Mitte kommenden Jahres. Diese orientieren sich an den sogenannten Buy-Green-Vorgaben für Stahl und Zement, wie sie auch in einem aktuellen Verordnungsentwurf der EU-Kommission (Industrial Accelerator Act) diskutiert werden. Das kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
VKU-Chef Ingbert Liebing: „Dass die Mittel aus dem Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur schneller fließen sollen, ist absolut richtig. Die neuen buy-green-Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen konterkarieren das aber. Das wiederum dürfte vor allem der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schaden, insbesondere dem Mittelstand. Dass der Bundestag bereits vor Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klima-Vorgaben der öffentlichen Beschaffung festlegen möchte, ist absolut unverständlich.
Das ist auch eine Abkehr vom bisherigen Grundsatz des Vergaberechts. Bisher regelte es nur, wie öffentliche Stellen einkaufen sollen – nämlich fair, wirtschaftlich und effizient –, nicht aber was sie einkaufen. Künftig soll auch das reguliert werden. Dadurch wird das Vergaberecht nicht einfacher, sondern komplizierter und bürokratischer.
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Wenn es für bestimmte Komponenten kaum grüne Produkte gibt, wird erstens die Beschaffung teurer. Zweitens haben Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber bereits heute Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen. Zusätzliche „buy green“-Pflichten würden dieses Problem weiter verschärfen und die Energiewende ausbremsen.
Drittens droht der Wettbewerb verzerrt zu werden. Denn private Energiekonzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen, während Stadtwerke teurer und langsamer beschaffen müssten. Das wäre ein klarer Wettbewerbsnachteil, der gerade in Zeiten höherer Anforderungen an Effizienz und Tempo umso schwerer wiegt. Wer grüne Leitmärkte will, sollte grüne Produkte gezielt fördern.
In Brüssel ist noch gar nicht entschieden, ob die Förderung von Low-Carbon Stahl und Zement über das Vergaberecht geregelt wird und damit nur die öffentliche Hand betreffen würde, oder über Zölle und Förderprogramme und damit über einen allgemeinen Regelungsansatz, der für alle Marktteilnehmer gilt. Einer Einigung auf EU-Ebene sollte im Bundestag jedenfalls nicht vorgegriffen werden.“
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