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Schnieder startet neuen Förderaufruf für kommunale Mobilitätsplanung
15.04.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderaufruf Kommunen bei der Erstellung oder Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach den europäischen Vorgaben für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs). In diesem Jahr stehen dafür 14 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Die Förderung ist Teil des Programms „nachhaltig.mobil.planen.“ des BMV.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder:
Wir unterstützen Kommunen, die Mobilitätsbedürfnisse aller Verkehrseilnehmerinnen und -teilnehmer in den Blick zu nehmen und in Einklang zu bringen. Wir wollen ein Miteinander von Individual- und öffentlichem Verkehr, von Auto, Fahrrad und zu Fuß gehenden nach einem klaren Leitbild: Mobilität soll klima- und umweltfreundlich, effizient, verfügbar und bezahlbar sein. Und wir wollen, dass die Menschen auf diesem Weg nicht bevormundet, sondern durch transparente Beteiligungsverfahren mitgenommen werden. Wir haben dafür gemeinsam mit Ländervertretungen, Deutschem Städtetag sowie Vertretungen aus Praxis und Wissenschaft nationale Kriterien erarbeitet, die einheitliche Qualitätsstandards sicherstellen. Sie helfen, dass unsere Städte und Regionen leistungsfähig und lebenswert bleiben.
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Für eine bundesweit einheitliche und einfache Anwendung konkretisieren die nationalen SUMP-Kriterien die bestehenden europäische Vorgaben. Sie sind auch Grundlage für die Auswahl der Förderprojekte. Zu den Kriterien gehören u. a. zuverlässige, pünktliche, sichere, nahtlos nutzbare und wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote, ein attraktiver Fuß- und Radverkehr, das Ziel von Emissionsreduktion (CO₂, Schadstoffe, Lärm) oder eine ganzheitliche Betrachtung aller Verkehrsträger. Neben der Erstellung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen werden auch begleitende Maßnahmen wie Verkehrsmodelle, Beteiligungsverfahren, Evaluierungsmaßnahmen oder Datenerhebungen gefördert.
Skizzeneinreichungen für Förderanträge sind bis zum 1. Juni 2026 möglich.
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